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Grand City Properties S.A.

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DGAP-News News vom 10.04.2014

Grand City Properties S.A., : Erhöhung des Aufstockungsbetrages der 6,25 % Unternehmensanleihe auf EUR 150 Millionen - Ergänzung vorheriger Corporate News

Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Anleihe

10.04.2014 / 22:58


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Grand City Properties S.A. -Erhöhung des Aufstockungsbetrages der 6,25 % Unternehmensanleihe auf EUR 150 Millionen - Ergänzung vorheriger Corporate News -

Aufgrund der starken Nachfrage von Investoren in Folge der heutigen Veröffentlichung, hat das Board of Directors der Grand City Properties S.A. beschlossen, den Betrag, um den die nicht nachrangige, besicherte 6,25 % Unternehmensanleihe (die "Schuldverschreibungen") aufgestockt werden soll, um 50.000 weitere Teilschuldverschreibungen der Serie B mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000 Euro und einem Nennbetrag von 50 Millionen Euro (die "Teilschuldverschreibungen") zu erhöhen. Dadurch hat sich die Anzahl der heute ausgegebenen Teilschuldverschreibungen auf 150.000 mit einem Nennbetrag von 150 Millionen Euro erhöht. Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen wird dadurch auf 350 Millionen Euro erhöht. Die Teilschuldverschreibungen werden zu 107,25 % ihres Nennbetrags begeben. Morgan Stanley begleitete die Transaktion als Sole Underwriter.

Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Teilschuldverschreibungen. Die Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Entry Standard für Unternehmensanleihen der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 15. April 2014. Voraussichtlich am 26. Mai 2014 werden die Teilschuldverschreibungen mit der bestehenden Tranche der Schuldverschreibungen zusammengeführt und bilden fortan eine gemeinsame Serie unter der bestehenden ISIN XS0937063310. Diese Veröffentlichung ergänzt die Corporate News der Gesellschaft vom 10. April 2014.

Über Grand City Properties:

Grand City Properties S.A. (ISIN: LU0775917882) ist eine nach luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Geschäftssitz in L-1430 Luxembourg, Boulevard Pierre Dupong 6, registriert im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 165560.

Grand City Properties S.A. ist ein Immobilienspezialist mit Fokus auf Investitionen in Immobilien mit hohem Optimierungspotenzial in Deutschland, vor allem in Ballungsgebieten. Die Strategie der Gesellschaft besteht in der Aufwertung von Immobilien durch gezielte Modernisierung, intensivem Mieter- und Kostenmanagement und anschließender Wertsteigerung durch Erhöhung des Vermietungsstands und des Mietpreisniveaus.

Im Geschäftsjahr 2013 erzielte die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 306,2 Mio. (150 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert) und einen Gewinn von EUR 266 Mio. (186 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert). Der Net Asset Value (EPRA NAV) beläuft sich auf EUR 859,4 Mio. Seit Mai 2012 ist die Grand City Properties S.A. im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft verfügt über ein Rating von BB+ (stabiler Ausblick) von Standard & Poors. Weitere Informationen finden Sie unter: www.grandcityproperties.com.

Kontakt:
Grand City Properties S.A.
6, boulevard Pierre Dupong
L-1430 Luxemburg
www.grandcityproperties.com

Pressekontakt:
Katrin Petersen
Grand City Properties S.A.
T: +49 (0)30 887088-1128
E: katrin.petersen@grandcity.lu
www.grandcityproperties.com

Haftungsausschluss:

DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DEN VERKAUF UND KEINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR.

DIE IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ (SECURITIES ACT) AUS DEM JAHR 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE EINE REGISTRIERUNG ODER BEFREIUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT GEMÄß DEM SECURITIES ACT NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FINDET KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE STATT.

DIESE MITTEILUNG RICHTET SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIEßLICH AN DIE NACHFOLGEND GENANNTEN PERSONEN UND WIRD AUSSCHLIEßLICH DIESEN GEGENÜBER VERBREITET: (I) PERSONEN, DIE ÜBER ERFAHRUNG IM PROFESSIONELLEN UMGANG MIT ANLAGEN IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER U.K. FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE "VERORDNUNG") VERFÜGEN, (II) HIGH NET WORTH ENTITIES UND SONSTIGE PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 49 DER VERORDNUNG, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN, UND (III) PERSONEN, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN (WOBEI DIESE PERSONEN ZUSAMMENGEFASST ALS "RELEVANTE PERSONEN" BEZEICHNET WERDEN). PERSONEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, DÜRFEN DIESE MITTEILUNG NICHT LESEN, NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG HANDELN UND SICH NICHT DARAUF STÜTZEN. JEDE ANLAGE BZW. ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR ÜBER RELEVANTEN PERSONEN ABGEWICKELT WERDEN. IN MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS ("EWR") RICHTEN SICH DIESE MITTEILUNG UND JEDES GEGEBENENFALLS IM ANSCHLUSS STATTFINDENDE ANGEBOT AUSSCHLIEßLICH AN PERSONEN, BEI DENEN ES SICH UM QUALIFIZIERTE ANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 (E) DER RICHTLINIE 2003/71/EG IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE "PROSPEKTRICHTLINIE") HANDELT ("QUALIFIZIERTE ANLEGER"). JEDE PERSON IM EWR, DIE WERTPAPIERE IM RAHMEN EINES ANGEBOTS ERWIRBT (EIN "ANLEGER") ODER DER EIN ANGEBOT DER WERTPAPIERE UNTERBREITET WIRD, MUSS SICH BEHANDELN LASSEN, ALS HABE SIE ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS SIE EIN QUALIFIZIERTER ANLEGER IST. FERNER MUSS SICH JEDER ANLEGER BEHANDELN LASSEN, ALS HABE ER ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS DIE VON IHM IM RAHMEN DES ANGEBOTS ERWORBENEN WERTPAPIERE NICHT IM NAMEN VON PERSONEN IM EWR ERWORBEN WURDEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE ANLEGER HANDELT, UND DASS DIE WERTPAPIERE NICHT IN DER ABSICHT ERWORBEN WURDEN, DIESE IM EWR PERSONEN ANZUBIETEN ODER AN DIESE WEITERZUVERKAUFEN, SOWEIT DIES ZU EINER PFLICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS DURCH DIE GESELLSCHAFT ODER DIE MANAGER GEMÄß ARTIKEL 3 DER PROSPEKTRICHTLINIE FÜHREN WÜRDE.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG KANN PROGNOSEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IM HINBLICK AUF UNTERNEHMERISCHE PLÄNE UND ZIELSETZUNGEN, PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGE ERGEBNISSE ODER DIESEN ZUGRUNDE LIEGENDE ODER DARAUF BEZOGENE ANNAHMEN ENTHALTEN. JEDE DIESER IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN ANGABEN UNTERLIEGT RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE NICHT VORHERSEHBAR SIND UND AUßERHALB DES KONTROLLBEREICHS DER GRAND CITY PROPERTIES S.A. LIEGEN. VIELE FAKTOREN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE WESENTLICH VON DENEN ABWEICHEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN ANGABEN ENTHALTEN SIND.



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